Claudia - keine Vollmacht und kein Testament

Claudia, 56, examinierte Pflegefachkraft. Hat ihren ambulanten Pflegedienst in 20 Jahren aufgebaut – als GmbH, deren alleinige ​

Gesellschafterin und Geschäftsführerin sie ist. 100 % gehören ihr, sie allein darf die Firma führen. 18 Mitarbeiter, über 60 Patienten. ​

​

An einem Mittwoch bricht sie im Büro zusammen. Schlaganfall. Koma. Sie wacht nicht auf.​

 

Draußen läuft der Betrieb weiter – Touren, Patienten, 18 Gehälter, die Abrechnung mit den Pflegekassen. Nur: Niemand darf handeln. Ihr Mann Frank will einspringen. Er darf nicht – er steht in keinem Handelsregister. Eine neue Geschäftsführerin müsste bestellt werden. Das kann nur die Gesellschafterin. Die Gesellschafterin ist Claudia. Claudia liegt im Koma.​

​

Frank geht zur Bank, um die Löhne zu retten. Die Beraterin ist freundlich, aber klar:​

„Ohne vertretungsberechtigte Geschäftsführerin kann ich das Firmenkonto nicht freigeben – auch nicht für die Löhne."​

Erst muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Das dauert Wochen. In dieser Zeit kommen keine Gehälter, ruht die Abrechnung, wechseln die ersten Patienten zu einem anderen Dienst.​

 

Nach drei Wochen stirbt Claudia – ohne Testament. Ihr Anteil, 100 % der Firma, fällt an Frank und die beiden Kinder gemeinsam. Eine Erbengemeinschaft: keiner darf allein entscheiden, jede Weichenstellung braucht Einstimmigkeit. Der Pflegedienst, der 20 Jahre an einem Kopf hing, hat plötzlich drei – und keinen, der führen darf.​

 

Claudias Lebenswerk kommt nie wieder in Gang. Die Mitarbeiter kündigen, die Patienten sind längst woanders.​



Das Tragische:

Eine Unternehmervollmacht, die auch die Führung der GmbH absichert und ein Unternehmertestament mit klarer Nachfolge hätten den Pflegedienst,

18 Arbeitsplätze und die Versorgung von

über 60 Menschen gerettet.


Sie hat es einfach nie geregelt.​

Zurück zu "Generationenberatung"