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Sachverständigentätigkeit - Schwerpunkt Haftpflicht


Haftpflichtsachverhalte brauchen klare, sachliche Grundlagen.

Als geprüfter Sachverständiger für das Versicherungswesen mit über 20 Jahren aktiver Berufspraxis werden Schadenssachverhalte objektiv analysiert, dokumentiert und bewertet – nachvollziehbar für alle Beteiligten.

Drei Mythen zur Haftung

Eltern haften für Ihre Kinder?

So pauschal stimmt der Spruch auf den Warnschildern nicht. Eltern haften nicht automatisch, sondern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Wer sein Kind altersgerecht beaufsichtigt und über Gefahren aufgeklärt hat, haftet auch dann nicht, wenn doch etwas passiert. Kinder unter 7 Jahren sind selbst gar nicht haftbar (§ 828 BGB).


Die eigentliche Erkenntnis: Wenn weder Eltern noch Kind haften, bleibt der Geschädigte oft auf dem Schaden sitzen. Deshalb ist die Privathaftpflicht so wichtig.

Betreten auf eigene Gefahr?

Ein Schild allein hebt die Haftung nicht auf. Wer einen Weg oder ein Grundstück für andere zugänglich macht, trägt eine Verkehrssicherungspflicht — und gegenüber Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist ein solcher Ausschluss ohnehin unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB). Wirkung entfaltet ein Hinweis nur, wenn er auf eine konkrete, erkennbare Gefahr aufmerksam macht.


Die eigentliche Erkenntnis: Solche Schilder sind meist psychologische Abschreckung — kein Freifahrtschein. 

Wer hilft, der haftet?

Falsch — und sogar gefährlich. Ein Ersthelfer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, nicht für jeden ungeschickten Handgriff. Wer nach bestem Wissen hilft, ist geschützt. Umgekehrt kann Wegsehen strafbar sein: unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB).


Die eigentliche Erkenntnis: Die Angst vor Haftung ist hier unbegründet — das Gesetz schützt den Helfenden, nicht den, der zögert.



Die genannten Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft oder Rechtsberatung dar.
Die sachverständige Tätigkeit umfasst die fachliche und neutrale Bewertung von Sachverhalten; die rechtliche Beurteilung im Einzelfall obliegt den dafür zuständigen Stellen.

René Krüger

Ihr Sachverständiger



Profil


Wer wissen will, wie ein Haftpflichtsachverhalt wirklich einzuschätzen ist, braucht jemanden, der Versicherungen von innen kennt. Als studierter Versicherungsbetriebswirt und Agenturleiter der Sparkassen-Versicherung Sachsen ist das keine Theorie – sondern gelebter Berufsalltag seit über 20 Jahren.

Die Qualifikation als geprüfter Sachverständiger für das Versicherungswesen ergänzt diese Erfahrung um die methodische Grundlage für fundierte Gutachten und Stellungnahmen.


Der besondere Schwerpunkt liegt im Bereich Haftpflicht – nicht nur wegen der tiefen Fachkenntnis, sondern weil die sachliche Durchdringung komplexer Haftpflicht-sachverhalte eine echte Leidenschaft ist.


Gutachten und Stellungnahmen entstehen sachlich, nachvollziehbar und verwertbar – mit dem Blick, der aus jahrelanger Versicherungspraxis erwächst.

Leistungen

Gutachten & Stellungnahmen

Schriftliche Sachverständigengutachten zu Haftpflichtsachverhalten – fundiert, nachvollziehbar und verwertbar.
Als Grundlage für außergerichtliche Einigungen, Versicherungs-verfahren oder zur Vorlage bei Gericht.

Schadensanalyse & Kausalitätsprüfung

Objektive Ermittlung von Schadensursachen und -zusammenhängen: Was ist passiert, wodurch wurde es verursacht – und welche Folgen sind daraus entstanden? Eine belastbare Sachverhaltsdarstellung schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Schadenshöhe & Bewertung

Unabhängige, sachgerechte Bewertung des tatsächlichen Schadens – ohne Parteinahme, auf Basis langjähriger Versicherungspraxis. Verlässliche Grundlage für Vergleiche, Versicherungsleistungen oder gerichtliche Verfahren.

Beratung im Vorfeld

Frühzeitige sachverständige Einschätzung eines Haftpflichtsachverhalts kann kostspielige Eskalationen vermeiden.

Wer den Sachverhalt kennt und realistisch einschätzen kann, trifft bessere Entscheidungen – bevor es zum Streit kommt.